Nationale Synode
Mit der neuen Verfassung soll die heutige Abgeordnetenversammlung in eine nationale Synode umgewandelt werden, was den kirchlichen Charakter des Gremiums unterstreicht. So findet auch auf nationaler Ebene Kirche statt, die kirchliche Gemeinschaft unter den 26 Mitgliedern des heutigen Kirchenbundes wird gestärkt.
Dreigliedrige Leitung
Neu soll die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz EK) eine dreigliedrige Leitung haben: synodale (durch die nationale Synode, das oberste Organ), kollegial (durch den Rat) und personal (durch die Präsidentin, den Präsidenten des Rates).
Konferenz der Kirchenpräsidien
Mit der neuen Verfassung wird die Konferenz der Kirchenpräsidien (KKP, Gremium mit allen Präsidentinnen und Präsidenten der Mitgliedkirchen) institutionalisiert und erhält eine beratende Funktion. Sie pflegt enge Beziehungen zum Rat.
Handlungsfelder
In vielen Bereichen arbeiten Kantonalkirchen schon zusammen. Um Synergien zu schaffen und die Mitgliedkirchen zu unterstützen, kann zukünftig die Synode bei Themen, die für alle von Interesse sind, Handlungsfelder schaffen.
Wie geht es weiter
Die neue Verfassung wird in 2. Lesung an der Sommerabgeordnetenversammlung beraten, welche vom 17. bis zum 19. Juni in Schaffhausen stattfinden wird. Die Schlussabstimmung wird im Dezember an einer ausserordentlichen Versammlung durchgeführt. Die neue Verfassung soll am 1.1.2019 in Kraft treten.