Gleichgeschlechtliche Paare

Verbindlich in Gemeinschaft leben

Im Zentrum der kirchlich-theologischen Stellungnahmen zur gleichgeschlechtlichen Partnerschaft steht die Ablehnung jeder Form von Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und gleichgeschlechtlicher Lebensformen. Dazu tritt die Kirche für die Qualität und Stabilität von Lebensgemeinschaften zwischen zwei Menschen ein. Die Ansichten über Homosexualität – insbesondere über die Trauung gleichgeschlechtlicher Paare – in der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz gehen auseinander. Der innerkirchliche Dialog fordert alle Beteiligten heraus. Im Geist Jesu Christi und mit festem Blick auf Gottes Wort muss die Diskussion deshalb sorgfältig und besonnen geführt werden.

Die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz hat sich seit den Anfängen der gesellschaftlichen Debatten um gleichgeschlechtliche Liebe und Partnerschaft mit dem Thema befasst. Die theologische Kommission des damaligen Kirchenbunds hat diese Diskussionen in einer grundlegenden Studie zusammengefasst (Unterwegs zu neuen Horizonten. Gleichgeschlechtlichkeit. Überlegungen und Gesprächsanstösse zu Stellungnahmen der Evangelischen Kirchen der Schweiz, Bern 2001). Vor der Volksabstimmung über das sogenannte Partnerschaftsgesetz hat der Rat SEK seine Stellungnahme publiziert (Gleichgeschlechtliche Paare. Ethische Orientierung zum ‹Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare›, Bern 2005).

Für die politischen und gesellschaftlichen Debatten über die Einführung der «Ehe für alle» wurden die bestehenden Äusserungen vom Rat überarbeitet und konkretisiert (Abgeordnetenversammlung vom 16.–18. Juni 2019, Traktandum 11: Familie – Ehe – Partnerschaft – Sexualität aus evangelisch-reformierter Sicht, Motion der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St. Gallen vom 19.–21. Juni 2016: Bericht und Antwort des Rates; Abgeordnetenversammlung vom 4.–5. November 2019, Traktandum 10: «Ehe für alle»). Ausserdem hat das Institut für Theologie und Ethik im Auftrag des Rates ein Dokument zum biblisch-theologischen Ehe- und Partnerschaftsverständnis erarbeitet («Eine kleine Kirche in der Kirche. Thesenpapier zu Ehe und Partnerschaft», Bern 2020). Zeitlich parallel zur Diskussion um die Ehe für alle wurde die Rassismusstrafnorm erweitert. Sie verbietet die Diskriminierung von Menschen und den Aufruf zu Hass, namentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung.

Um die Ungleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Paaren, die nach bisheriger gesetzlicher Regelung ihre Partnerschaft eintragen lassen können, und verschiedengeschlechtlicher Paare, die zivil heiraten können, zu beseitigen, haben die eidgenössischen Räte eine entsprechende Parlamentarische Initiative angenommen und die Vorlage im Dezember 2020 verabschiedet. Die Öffnung der Ehe würde die Ungleichbehandlung bei der erleichterten Einbürgerung, der Adoption und der Fortpflanzungsmedizin beenden. Bereits heute dürfen Personen, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, das Kind des Partners oder der Partnerin adoptieren. Neu soll nun ein gleichgeschlechtliches Ehepaar auch gemeinsam ein Kind adoptieren können. Mit der Vorlage wäre zudem die gesetzlich geregelte Samenspende in der Schweiz neu auch einem verheirateten Frauenpaar erlaubt. Anonyme Samenspenden, die Eizellenspende und die Leihmutterschaft bleiben hingegen weiterhin für alle verboten.

Gegen die Ehe für alle wurde das Referendum ergriffen. Die Abstimmung zur Ehe für alle wird am 26. September 2021 stattfinden. Im Vorfeld organisiert die EKS drei Podien, deren Aufzeichnung Sie unten anschauen können.

Aufzeichnung der Podiumsdiskussion in Bern

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Aufzeichnung der Podiumsdiskussion in Basel

Basel im Gespräch OKE-Basel

Aufzeichnung der Podiumsdiskussion in Genf

Aktuelle Meldungen

Zwei Frauen die sich umarmen

EKS bestätigt ihr Ja zur Ehe für alle

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Partnerschaftsgesetz

Am 5. Juni 2005 kam das «Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare» zur Abstimmung, das eine Verbesserung der rechtlichen Situation homosexueller Lebensgemeinschaften zum Ziel hat. Der Rat des damaligen Kirchenbundes hat das Gesetzgebungsverfahren von Anfang an intensiv begleitet und in drei Stellungnahmen (1996, 2000 und 2002) dem Partnerschaftsgesetz ausdrücklich zugestimmt. In einer vierten ethischen Orientierungshilfe «Gleichgeschlechtliche Paare. Stellungnahme zum ‹Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare›» hat der Rat des Kirchenbundes seine positive Haltung vor dem Hintergrund der aktuellen Einwände des Referendums noch einmal ausführlich theologisch-ethisch begründet.

Stellungnahme zum «Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare»

Kontakt

David Zaugg, Beauftragter für Public Affairs und Migration