Krisenmanagement

Welches sind bewährte Abläufe und Verantwortlichkeiten bei begründetem Verdacht und im Krisenfall?

Der Rat der EKS empfiehlt den Mitgliedkirchen, ein Interventionskonzept zu erlassen, welches bei Verdacht auf Straftaten die Einberufung eines Interventionsgremiums/Krisenstabs auf der Ebene der Kantonalkirche vorsieht und die Vernetzung mit einer externen unbefangenen Fachstelle garantiert. Das Interventionsgremium ist fallführend und koordiniert die drei «C» der Krisenbearbeitung: Care, Command und Communication.

Intervention bei begründetem Verdacht ist Leitungsaufgabe – keine Teamsache – und bedingt interne Meldepflichten, klare Fallführung (mit Krisenstab auf der Ebene der Kantonalkirche) und den unbefangenen externen Blick.