Beteiligungsmanagement
Wie können Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Interessierte über die eigenen Schutzmassnahmen informiert werden?
Der Rat der EKS empfiehlt, das Umfeld (Kinder, Jugendliche, Eltern, Öffentlichkeit) angemessen über Schutzkonzept und konkret getroffene Massnahmen zu informieren. Insbesondere wird kommuniziert, wo Meldungen gemacht werden können.
Niemand kann sich alleine schützen – wer im Alltag jedoch informiert und beteiligt ist, wird sich bei Machtmissbrauch leichter beschweren.
Dokumente
- Grundlagen
-
Unterlagen aus Mitgliedkirchen
Freiburg: Sexuelle Belästigung und sexuelle Ausbeutung am Arbeitsplatz Kirche
Waadt: Directive concernant la prévention du harcèlement et la protection de la personnalité
GREPPA:Groupe d’expert·e·s pour la prévention et la protection des abus
Zug: Sexuelle Belästigung und sexuelle Ausbeutung am Arbeitsplatz Kirche