Beschwerdenmanagement
Wie können Schwellen für Beschwerden gesenkt und Beschwerden kompetent bearbeitet werden?
Der Rat der EKS empfiehlt, Ansprechstellen auf der Ebene der Kantonalkirche zu bestimmen, welche Meldungen entgegennehmen und diese in die dafür vorgesehenen Kanäle weiterleiten. Ansprechpersonen vernetzen sich bei Offizialdelikten mit vordefinierten Stellen.
Ansprechstellen senken Schwellen für Beschwerden und Meldungen – die Leitung bleibt jedoch für deren Bearbeitung verantwortlich.
Unterlagen
- Grundlagen
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Unterlagen aus Mitgliedkirchen
Freiburg: FR Broschüre Sexuelle Belästigung Ausbeutung
Graubünden: Informationen für Betroffene
Graubünden: Einstufungsraster – Umgang mit Grenzverletzendem Verhalten
Graubünden: Meldung/Beschwerde – Integritätsverletzung
Graubünden: Informazioni per le vittime
Neuchâtel: Que faire en cas d’abus sexuel ?
Neuchâtel: Que faire en cas de harcèlement ?
St. Gallen: Gewährleistung des Persönlichkeitsschutzes im Bereich kirchlicher Tätigkeiten
Schaffhausen: Sexuelle Belästigungen und Übergriffe
Zug: Sexuelle Belästigung und sexuelle Ausbeutung am Arbeitsplatz Kirche
Waadt: Directive concernant la prévention du harcèlement et la protection de la personnalité
Zürich: Hinschauen Wahrnehmen Handeln
Evangelisch-methodistische Kirche: Reglement Integritätsverletzungen