Die Gewissensfreiheit für Pfarrerinnen und Pfarrer bezüglich der kirchlichen Trauung für gleichgeschlechtliche Paare sollte in den Reglementen der Mitgliedkirchen gewahrt bleiben, so der Vorschlag des Rates an die Mitgliedkirchen weiter. Er empfiehlt, die Trauung gleichgeschlechtlicher Paare in die Trauregister einzutragen und sie liturgisch gleich zu gestalten wie die Trauung heterosexueller Paare.
Die Abgeordnetenversammlung hat im Juni 2019 als Position festgehalten, dass sich in der Vielfalt der sexuellen Orientierung die Fülle des göttlichen Schöpfungshandelns widerspiegelt: «Wir sind von Gott gewollt, so wie wir geschaffen sind. Unsere sexuelle Orientierung können wir uns nicht aussuchen. Wir nehmen sie als Ausdruck geschöpflicher Fülle wahr.»
Auf dieser Grundlage hat der Rat entschieden, die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu befürworten und die Trauung für alle zu empfehlen. Zu Fragen der Adoption und Reproduktionsmedizin wird der Kirchenbund zu einem anderen Zeitpunkt Stellung beziehen.
Im Zentrum der Kirche steht das Bekenntnis zu Jesus Christus. Die Frage des Eheverständnisses hat nach Ansicht des Rats keinen Bekenntnischarakter. Das christliche Bekenntnis ist die starke Grundlage, die innerhalb der evangelisch-reformierten Kirche unterschiedliche Positionen und Ehebilder zulässt.
Aufgrund dieser Überlegungen unterbreitet der Rat der Abgeordnetenversammlung anlässlich ihrer Sitzung Anfang November 2019 eine Vorlage zur Ehe für alle mit Empfehlungen an die Kantonalkirchen für die kirchliche Trauung gleichgeschlechtlicher Paare. Entscheide zur kirchlichen Trauung liegen in der Kompetenz der Kantonalkirchen. Die Abgeordnetenversammlung wird als Legislative am 4. November 2019 über Empfehlungen entscheiden.
Die Einheit in Vielfalt ist Teil des reformierten Selbstverständnisses. «Zur reformierten Kirche gehören unterschiedliche theologische Strömungen. Diese verschiedenen Stimmen sind wichtig für das Ringen um Wahrhaftigkeit», sagt Gottfried Locher, Ratspräsident des Kirchenbundes. Dem Rat ist es ein Anliegen, auch nach dem demokratischen Entscheid der Abgeordnetenversammlung den Weg als Kirche gemeinsam weiterzugehen.