Die Organspende als persönliche Gabe
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In seiner Stellungnahme plädiert der Rat EKS anlässlich der Abstimmung zur Änderung des Transplantationsgesetzes vom 15. Mai 2022 für eine alternative Lösung sowohl zum Zustimmungsmodell als auch zur erweiterten Widerspruchslösung: Das Erklärungsmodell. Es stellt sicher, dass eine Organspende nach dem Tod dem freien Willen den Spendenden entsprach und damit Würde, Persönlichkeits- und Freiheitsrechte geschützt sind. Die Spendenbereitschaft wird dafür systematisch ermittelt. Jede Person würde im Rahmen amtlicher Handlungen, etwa bei der Führerscheinerteilung, ID-Ausstellung oder in der Steuererklärung, zur Spende befragt. Dieses Modell leistet einen wichtigen Beitrag zur medizinischen und gesellschaftlichen Sensibilisierung für die Integration von Sterben und Tod in das eigene Leben und fördert die gesellschaftliche Aufmerksamkeit für die Organknappheit.