Änderung der Verordnung über die Transplantation von menschlichen Organen, Geweben und Zellen (Transplantationsverordnung)
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Die Vorlage zur Änderung der Transplantationsverordnung zielt auf die Implementierung der Widerspruchslösung in eine liberale Rechtsordnung, die wesentlich durch den unbedingten Schutz und Vorrang der Person und ihrer Rechte (allen voran das Recht auf körperliche Integrität) gekennzeichnet ist. Die neue und für den liberalen Rechtsstaat ungewöhnliche Herausforderung besteht darin, dass bei der Widerspruchslösung diese Rechte nicht automatisch garantiert und gewahrt sind, sondern unter Umständen erst durch den aktiven Widerspruch der Person zur Geltung kommen. Die Kontraintuitionen, die die Widerspruchslösung in der liberalen Gesellschaft zwangsläufig erzeugen, nötigen den Gesetzgeber dazu, Massnahmen zu etablieren, die der Intention der Gesetzgebung entgegenstehen können. Die herausfordernde Aufgabe, die konzeptionellen Unverträglichkeiten zwischen der Widerspruchslösung und den grundlegenden Prinzipien liberaler Rechtsstaatlichkeit operationalisierbar zu machen, gelingt der Transplantationsverordnung nicht in jeder Hinsicht und mit der notwendigen Stringenz. Weil die Legitimität der Widerspruchslösung von dem allgemeinen gesellschaftlichen Wissen über die Möglichkeit des Widerspruchs abhängt, ist der Gesetzgeber verpflichtet, dafür zielführende und effiziente Massnahmen zu implementieren. Die Transplantationsverordnung in ihrer jetzigen Form leistet keinen Beitrag dazu.