In ihrer Schlussabstimmung stellten sich die Delegierten mit 49 zu 11 Stimmen deutlich hinter die vorgängig behandelten Anträge zum Thema «Ehe für alle».
Die Delegierten empfehlen den Mitgliedkirchen die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare auf zivilrechtlicher Ebene, wie auch den allfällig neuen zivilrechtlichen Ehebegriff für die kirchliche Trauung vorauszusetzen. Schliesslich stimmte die AV dafür, ihren Mitgliedkirchen zu empfehlen, dass bei der kirchlichen Trauung in Zukunft die Gewissensfreiheit der Pfarrerinnen und Pfarrer gleich wie für alle anderen Kasualien gewahrt bleibt.
Mit dem heutigen Abstimmungsergebnis geht die AV den Weg weiter, den sie mit der letzten Versammlung in Winterthur im Juni 2019 begonnen hat. Dort hatten sie der Position des Rates zugestimmt: «Wir sind von Gott gewollt, so wie wir geschaffen sind. Unsere sexuelle Orientierung können wir uns nicht aussuchen. Wir nehmen sie als Ausdruck geschöpflicher Fülle wahr.» Auf Basis dieser Position hatte der Rat des SEK im August 2019 beschlossen, die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare auf zivilrechtlicher Ebene zu unterstützen.
Der Abgeordnetenversammlung war es wichtig zu betonen, dass auch nach dem heutigen Entscheid verschiedene Eheverständnisse in der reformierte Kirche Platz haben.