Die Schweiz soll ihre Mitgliedschaft im UNO-Sicherheitsrat dazu nutzen, sich international für die Wahrung der Menschenrechte einzusetzen und auf der Einhaltung des Völkerrechts zu bestehen. Es sind jetzt deutliche aussenpolitische Zeichen gefordert. Der Rat EKS schliesst sich vollumfänglich den Forderungen der Schweizerischen Nationalkommission Justitia et Pax vom 8. Mai 2024 an. Bundesrat und Parlament sollen:

  • auf die Umsetzung aller einschlägigen Entscheidungen und Empfehlungen des Internationalen Gerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte mit Bezug zum Konflikt zwischen Armenien und Aserbaidschan bestehen.
  • darauf hinwirken, dass alle Kriegsgefangenen und von aserbaidschanischen Behörden willkürlich und gemäss internationalem Recht widerrechtlich festgehaltenen Geiseln freigelassen werden.
  • Druck auf beide Seiten, insbesondere auf Aserbaidschan, ausüben, damit alle noch offenen Fragen ausschliesslich auf dem Verhandlungsweg und mit friedlichen Mitteln unter voller Achtung der Souveränität und territorialen Integrität jedes Landes sowie des Völkerrechts gelöst werden. Auf Gewaltanwendung und Gewaltandrohung ist zu verzichten.
  • darauf hinwirken, dass Aserbaidschan auf diskriminierende Hassreden und fortgesetzte hetzerische Äusserungen zur Herabsetzung der armenischen ethnischen Gemeinschaft verzichtet.
  • den rund 150‘000 Flüchtlingen und intern Vertriebenen in Armenien eine der humanitären Tradition und den finanziellen Möglichkeiten der Schweiz angemessene Integrations- und wirtschaftliche Starthilfe zukommen lassen.
  • das Ziel einer sicheren, freiwilligen und dauerhaften Rückkehr aller vertriebenen Armenierinnen und Armenier aus ihrer Heimat Berg-Karabach weiterverfolgen und dazu beitragen, dass diese in ihrer Heimat ein Leben frei von Angst, Einschüchterung und Diskriminierung führen können.
  • aktiv dazu beitragen, dass eine von der UNESCO geleitete Mission unabhängiger internationaler und lokaler Expertinnen und Experten Zugang nach Berg-Karabach bekommt, um den Zustand der antiken Stätten christlichen Glaubens zu dokumentieren und deren Erhalt zu gewährleisten.
  • allfälligen weiteren Verstössen von Seiten Aserbaidschans, welche die völkerrechtlich begründeten Ansprüche Armeniens auf territoriale Integrität, den international gebotenen Verzicht auf Waffengewalt sowie den Schutz von Minderheiten missachten, mit raschem und entschlossenem Handeln begegnen und alle rechtlichen, wirtschaftlichen und politischen Mittel einschliesslich gezielter Sanktionen gegen verantwortliche Einzelpersonen anwenden.

Die Neutralität der Schweiz ist nicht mit Passivität gleichzusetzen. Der Schutz der Zivilbevölkerung sowie die Verhütung bewaffneter Konflikte sind Prioritäten der Schweiz für ihren Einsitz im UNO-Sicherheitsrat. Friedensförderung und Konfliktverhütung sind zudem Schwerpunkte der Schweizer Aussenpolitik.
Glaubwürdige Aussenpolitik entscheidet sich daran, ob die Schweiz in der Lage und Willens ist, weiterhin einen entscheidenden Beitrag für Frieden und Gerechtigkeit zu leisten – und auch im Südkaukasus dafür einsteht.