Missbrauch in der Kirche und Schutz der persönlichen Integrität im Fokus
Umsetzung von Schutzkonzepten und neue Prioritäten
Der Schutz der persönlichen Integrität aller Menschen, die mit der Kirche in Kontakt sind, hat in den 2023 verabschiedeten Legislaturzielen des Rats der EKS besonderes Gewicht. Die EKS verfolgt dies zusammen mit einer Arbeitsgruppe im Rahmen einer Synodevorlage für 2024 mit überarbeiteten Grundlagen und Empfehlungen für Elemente und Standards von Schutzkonzepten. Dabei geht es um Fragen nach der Art des Missbrauchs, den betroffenen Personengruppen, den Mindeststandards für Schutzmassnahmen und Empfehlungen für das Vorgehen bei Meldungen und Verdachtsfällen. Seit 2018 koordiniert und unterstützt die EKS in diesem Bereich die Aktivitäten der Mitgliedkirchen ausserdem mit Vernetzungstreffen für kirchliche Fachleute.
Historische Studien der Kirchen
Besondere Aktualität hat das Thema 2023 durch die Publikation von zwei kirchlichen Studien in der Schweiz und in Deutschland erhalten. Im September 2023 hat die Universität
Zürich eine Pilotstudie präsentiert, um die Geschichte des sexuellen Missbrauchs im Umfeld der röm.-kath. Kirche in der Schweiz seit Mitte des 20. Jahrhunderts aufzuarbeiten. Die ersten Ergebnisse haben grosse Resonanz in den Schweizer Medien gefunden. Auch wenn die systemischen und strukturellen Verhältnisse sich in den Kirchen der EKS anders darstellen, müssen auch sie davon ausgehen, dass Missbrauch und Grenzverletzungen in den Bereichen Pfarramt und Seelsorge, Jugendarbeit und sozialen Angeboten
der Kirchen ein Thema ist, bei dem die Verantwortlichen auch durch eine Aufarbeitung der Fälle in der Vergangenheit noch genauer hinschauen müssen.
Auch die für Anfang 2024 angekündigte Publikation einer breit angelegten Studie der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zu sexualisierter Gewalt hat die Arbeit der Schweizer Kirchen schon im Vorfeld beeinflusst. Gespräche mit den Verantwortlichen der deutschen Studie im November 2023 haben in der EKS zu neuen Erkenntnissen im Blick auf die Notwendigkeit einer eigenen Studie der Schweizer Kirchen, das systematische Erfassen vergleichbarer Zahlen und die Frage einer nationalen Meldestelle geführt.
Umsetzung von Schutzkonzepten und Statistik
Von den 25 Mitgliedkirchen der EKS verfügten Ende 2023 19 über ein Schutzkonzept. Die sechs anderen sind auf dem Weg dahin. Da alle grossen und mittelgrossen Kirchen diese Aufgabe umgesetzthaben, befinden sich rund 95% der Kirchenmitglieder in Kirchen, in denen Schutzkonzepte in Kraft sind, die die Wahrung der persönlichen Integrität aller
Betroffenen innerhalb der kirchlichen Tätigkeiten sicherstellen.
Der Rat der EKS verfolgt ausserdem das Ziel, ab 2025 die aktuellen Fälle und vergleichbare Zahlen in den Mitgliedkirchen jedes Jahr in einer gemeinsamen Statistik zu erfassen und auszuwerten. Im Herbst 2024 will er dazu ein Konzept vorlegen.