Dienstag, 11. Juni 2024

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Die Synode schliesst mit einem Gebet.

Traktandum 21. Synoden 2025 – 2027, Orte und Daten: Die Synode beschliesst, dass die Sommersynode auf Einladung der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St. Gallen vom 15.–17. Juni 2025 in St. Gallen stattfindet. Die Herbstsynode wird vom 3.–4. November 2025 in Bern stattfinden.

Traktandum 18.2. HEKS Zielsummen 2025: Reguläre Zielsumme und Zielsumme Flüchtlingsdienst: Die Synode beschliesst, dass die Mitgliedkirchen im Jahre 2025 HEKS finanziell unterstützen. Die reguläre Zielsumme 2025 beträgt unverändert 2’448’960 Franken., die Zielsumme für den Flüchtlingsdienst 2025 unverändert 1’035’000 Franken. Die beiden Zielsummen werden bei den Mitgliedkirchen erhoben.

Traktandum 18.1. Stiftung Hilfswerk der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz HEKS: Jahresbericht und Finanzberichte 2023: Die Synode nimmt den Jahresbericht 2023 von HEKS, den Finanzbericht 2023 «Jahresrechnung Stiftung HEKS» und den Finanzbericht 2023 «Konsolidierte Jahresrechnung HEKS» zur Kenntnis.

Traktandum 17. Wahl eines Mitglieds des Stiftungsrats für die Amtsdauer 2024 – 2027 des Hilfswerks der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz HEKS: Die Synode wählt – gestützt auf Artikel 7 der Stiftungsstatuten der Stiftung Hilfswerk der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz –Claudia Neuenschwander als Mitglied des Stiftungsrates HEKS für die Amtsdauer 2024 – 2027.

Traktandum 16. Missionsorganisationen: Sockelbeitrag 2025: Die Synode beschliesst, dass die Mitgliedkirchen im Jahre 2025 Mission 21 und DM – finanziell unterstützen.  Sie genehmigt die Finanzierung des Sockelbeitrags 2025 für Mission 21 und DM gemäss der «Vereinbarung zur Koordinationskonferenz Missionsorganisationen und SEK», die im Juni 2010 aufgrund der durch die Mitgliedkirchen eingegangenen Selbstverpflichtung verabschiedet wurde. Dieser Beitrag beläuft sich auf 965’750 Franken. Die Synode beauftragt den Rat, den Mitgliedkirchen jeweils den ihrer Beteiligung am Sockelbeitrag entsprechenden Betrag in Rechnung zu stellen.

Traktandum 15. Handlungsfeld «Missionsorganisationen und Hilfswerk» der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz EKS: Die Synode beschliesst gemäss Verfassung § 21 lit. d die Errichtung des Handlungsfeldes «Missionsorganisationen und Hilfswerk». 

Die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz EKS und ihre Mitgliedkirchen haben ein vitales Interesse daran, dass sowohl das Hilfswerk HEKS wie auch die Missionsorganisationen Mission 21 und DM nachhaltig finanziert werden, denn sie leisten einen wesentlichen Beitrag zur Wahrnehmung des Auftrags ihrer Kirche in ihrer weltweiten Verantwortung. Ein Handlungsfeld ermöglicht es der EKS und ihren Mitgliedkirchen, die Aufträge von HEKS, Mission 21 und DM im gemeinsamen Dialog zu überprüfen, ihre Finanzierung auch mit innovativen Ansätzen langfristig zu sichern, und ihre Verankerung in den Mitgliedkirchen und ihren Kirchgemeinden zu verstärken. Gleichzeitig soll so das Commitment der Kirchen für die Missionsorganisationen und das Hilfswerk gestärkt werden.

Auf der Basis dieses gemeinsamen Verständnisses soll eine Rahmenvereinbarung mit den Missionsorganisationen erarbeitet werden, welche die Perspektiven und Möglichkeiten aufzeigt, wie die Beziehungen der EKS zu den Missionsorganisationen gestaltet werden können und welche gleichzeitig das Verhältnis der Missionsorganisationen und HEKS klärt. Geklärt würde ebenfalls der kirchliche Anteil an der Finanzierung der Missionsorganisationen und des HEKS. Die von der Synode in Auftrag gegebene Rahmenvereinbarung und das Finanzierungsmodell sollen der Synode der EKS 2025 vorgelegt werden.

Traktandum 14. Ökumenisches Institut Bossey, Zielsumme 2025: Die Synode beschliesst, für das Ökumenische Institut Bossey und seinen Stipendienfonds 2025 eine Sammlung mit der Zielsumme von 60’000 Franken durchzuführen. Das 1946 gegründete Institut in Bossey ist das Zentrum um des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK) für akademische ökumenische Aus- und Weiterbildung sowie ein internationales Zentrum für Begegnung und Dialog. Es bietet Postgraduate- und Doktoranden-Studiengänge sowie Weiterbildungskurse für Theologinnen und Theologen sowie Laien an. Die reformierten Kirchen der Schweiz sind mit Bossey seit Jahrzehnten verbunden.

13. Schutz der persönlichen Integrität – Stand der Tätigkeiten, Studie und Beteiligtenbeirat: Die Synode nimmt die Arbeitspakete zur Konsolidierung der Tätigkeiten zum «Schutz der persönlichen Integrität» zur Kenntnis. Sie beauftragt den Rat EKS, die Präventionsarbeit zum Schutz der persönlichen Integrität in ihren Mitgliedkirchen zu fördern und zu unterstützen und eine externe nationale Kontaktstelle für Betroffene zu schaffen.

Der Rat EKS setzt sich beim Bund für die Durchführung einer gesamtgesellschaftlichen Missbrauchsstudie (Dunkelfeldstudie) auf nationaler Ebene zum Thema sexueller Missbrauch und Grenzverletzungen in der gesamten Gesellschaft in der Schweiz ein.

Die Synode beauftragt den Rat EKS mit der Einsetzung einer Arbeitsgruppe «Schutz persönliche Integrität» zwecks Prüfung einer internen Erhebung/Studie zu «sexuellem Missbrauch» und/oder weiterer Massnahmenpakete sowie zur Begleitung laufender Projekte und Massnahmen der EKS zum Schutz der persönlichen Integrität.

Die Debatte wird fortgesetzt zum Traktandum 13., 13. Schutz der persönlichen Integrität – Stand der Tätigkeiten, Studie und Beteiligtenbeirat

Der Rat unterbreitet der Synode folgende drei Anträge:

1. Die Synode nimmt die Arbeitspakete zur Konsolidierung der Tätigkeiten zum «Schutz der persönlichen Integrität» zur Kenntnis.
2. Die Synode genehmigt das Projekt «Dunkelfeldstudie zu sexuellem Missbrauch» mit einem budgetierten Aufwand in Höhe von 1,6 Millionen Franken.
3. Die Synode beauftragt den Rat EKS mit der Einrichtung einer Kommission «Beteiligtenbeirat» gemäss Verordnung «Strategische Ausschüsse, Kommissionen und Arbeitsgruppen».

Montag, 10. Juni 2024

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Traktandum 13. Schutz der persönlichen Integrität – Stand der Tätigkeiten, Studie und Beteiligtenbeirat

Der Rat unterbreitet der Synode folgende drei Anträge:

1. Die Synode nimmt die Arbeitspakete zur Konsolidierung der Tätigkeiten zum «Schutz der persönlichen Integrität» zur Kenntnis.
2. Die Synode genehmigt das Projekt «Dunkelfeldstudie zu sexuellem Missbrauch» mit einem budgetierten Aufwand in Höhe von 1,6 Millionen Franken.
3. Die Synode beauftragt den Rat EKS mit der Einrichtung einer Kommission «Beteiligtenbeirat» gemäss Verordnung «Strategische Ausschüsse, Kommissionen und Arbeitsgruppen».

Traktandum 12. Decharge 2023: Die Synode erteilt dem Rat für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2023 Decharge.

Traktandum 11. Rechnung 2023: Die Synode genehmigt die Jahresrechnung 2023. Sie schliesst mit einem Ertragsüberschuss in Höhe von 186’860 Franken anstelle des budgetierten Aufwandsüberschusses von 23’000 Franken. Da sich die Börsen im Jahr 2023 wieder positiv entwickelt haben, wurden die hohen Kursverluste des Vorjahres zu rund einem Drittel wieder aufgeholt. Der Überschuss wird gemäss Synodebeschluss dem Organisationskapital zugeschrieben.

Traktandum 10. Dienste und Angebote: Die Synode genehmigt den Antrag des Rates EKS, für die Legislatur 2023 – 2026 alle «Dienste und Angebote» mit einem Aufwand von über 50’000 Franken pro Jahr zu genehmigen, unter dem allfälligen Vorbehalt, für einzelne davon vom Rat detaillierte Informationen zu erhalten. Sie beauftragte zudem den Rat, ihr im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens die vorbehaltenen «Dienste und Angebote» mit den detaillierten Informationen im Juni 2025 erneut zur Genehmigung vorzulegen.

Die Synode beauftragt den Rat, im Juni 2025 detaillierte Informationen über den «Dienst» ÖRK zur Verfügung zu stellen.

Traktandum 9. Rechenschaftsbericht 2023: Die Synode genehmigt den Rechenschaftsbericht 2023. In ihrem Vorwort zum gut 50-seitigen Rechenschaftsbericht unterstreicht die Präsidentin der EKS, Rita Famos, die besondere Bedeutung der Stimme als Evangelisch-reformierte Kirche angesichts anhaltender Kriege und neu aufgeflammter Konflikte. Orte der Hoffnung, der gemeinschaftlichen Verbundenheit, des gelebten Glaubens seien in Zeiten der Verunsicherung wichtig. «Die Arbeit unseres Hilfswerkes und unserer Missionen ist notwendiger denn je und unsere noch immer sehr privilegierte Situation stellt uns in eine Verantwortung gegenüber unseren Schwestern, Brüdern, den Fremden und den Feinden in solchen Krisensituationen.»

In diesem Kontext hat der Rat die Legislaturziele erarbeitet. Drei Leitideen gewannen an Profil: Die EKS will Impulse geben zu gesamtgesellschaftlichen und geistlichen Themen, die Verbundenheit unter den Mitgliedkirchen stärken und gemeinsam den Menschen nahekommen, deren Lebenswelten der Kirche fremd sind. Ein erster sichtbarer Umsetzungsschritt sei mit dem im Mai lancierten EKS-Blog gemacht worden, sagte Rita Famos. Er soll zu einer Plattform werden für inhaltliche Themen der Fachmitarbeitenden der Geschäftsstelle und der Mitgliedkirchen, aber auch zu einem Hub für die politische Kommunikation des Rates.

Traktandum 8. Neue Vorstösse

8.4 Interpellation der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich betreffend ÖRK, ROK und orthodoxe Kirche in der Ukraine: Die Synode nimmt die Interpellation der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich sowie die Antwort des Rats zur Kenntnis. Die Interpellantin hatte den Rat der EKS um die Beantwortung von Fragen im Zusammenhang mit der Berechnung der Anzahl Delegierter im Ökumenischen Rat der Kirchen (ÖRK) gebeten. Hintergrund der Interpellation ist die Feststellung, dass einer Aufstellung über die Mitgliedkirchen des ÖRK zu entnehmen sei, dass die Russisch-Orthodoxe Kirche (ROK) mit über 26% und mehr als 154 Mio Mitgliedern die grösste Mitgliedkirche sei. Von diesen Mitgliedern würden in einer Aufschlüsselung 30 Mio in der Ukraine verortet. Die ROK reklamiere weiterhin 30 Mio Ukrainerinnen und Ukrainer als ihrer Kirche zugehörig, obwohl die Bevölkerung der Ukraine von 51 Mio im Jahr 1996 auf 41 Mio im Jahre 2022 zurückgegangen sei. Die Interpellantin wollte vom Rat insbesondere wissen, ob sich der ÖRK und darin speziell die EKS-Delegation dafür einsetze, dass die jeweiligen Kirchen entsprechend ihren Mitgliederanteilen generell fair und angemessen vertreten werden; mithin aber auch dafür, dass zeitnah die Anzahl der Mitglieder, die bisher der ROK zugewiesen wurde, überprüft und allenfalls korrigiert werde. Der Rat erkennt und teilt das Anliegen, ebenso wie der ÖRK. Rita Famos wies zudem darauf hin, dass der Rat EKS dem Moderator sowie dem Generalsekretär des ÖRK einen Brief geschrieben hat. «Darin haben wir unsere Bestürzung über die Rechtfertigung des gegenwärtigen Kriegs als «Heiliger Krieg» durch das russische Weltkonzil zum Ausdruck gebracht. Wir haben um Auskunft gebeten, wie der ÖRK weiter vorzugehen gedenkt, falls die ROK sich nicht von der Position des Weltkonzils distanziert.» Je nachdem könnte die EKS auf ihren Antrag auf Überprüfung der Mitgliedschaft der ROK im ÖRK anlässlich der Sitzung des Zentralausschusses im Sommer 2025 zurückkommen.

8.3 Interpellation «Beitragsschlüssel EKS»: Die Synode nimmt die Interpellation «Beitragsschlüssel EKS» sowie die Antwort des Rats zur Kenntnis. Christoph Weber-Berg hatte den Rat der EKS mit einer Interpellation um Auskunft zu den Berechnungsgrundlagen des Beitragsschlüssels der Mitgliedkirchen an die EKS gebeten. Sein Argument: Bei der Berechnung des Kirchenfaktors im Beitragsschlüssel der EKS würden aktuell die Schwellenwerte des Kriteriums «Durchschnittliches Einkommen pro Mitglied» nicht linear in die Festlegung des Faktors «Korrektur Finanzierung» übertragen. So sei trotz im Vergleich zu anderen Kantonalkirchen hoher Mitgliederverlusten der EKS-Mitgliederbeitrag der Reformierten Kirche Aargau per 2023 leicht angestiegen. Der Rat sieht drei Handlungsoptionen: Die Berechnung der Mitgliederbeiträge erfolgt im Rahmen des bestehenden Beitragsschlüssels; der Beitragsschlüssel wird ohne Gruppierungen angewendet und der Solidaritätsfonds wiedereingeführt; die Synode beauftragt den Rat, einen neuen Beitragsschlüssel zu erarbeiten.

8.2 Motion «Prüfung einer Bündelung der verschiedenen liturgischen Organisationen und Gremien in der Schweizer Kirchenlandschaft»: Die Synode nimmt Kenntnis von der Motion zur Prüfung einer Bündelung der verschiedenen liturgischen Organisationen und überweist sie. Gemeinsam mit sieben Mitunterzeichnenden hatte Martin Schmidt vom Rat der EKS gefordert, auf der Basis bisher geleisteter Abklärungen eine nationale Bündelung der überkantonalen liturgischen Gefässe zu prüfen und an der Sommersynode 2025 einen Umsetzungsvorschlag für ein gemeinsames Dach zu unterbreiten. Ziel ist es, Doppelspurigkeiten zu eliminieren, gemeinsame Anliegen bestmöglich wahrzunehmen und sprachübergreifenden Perspektiven Rechnung zu tragen.

8.1 Motion «Finanzplan EKS»: Die Synode nimmt Kenntnis von der Motion «Finanzplan EKS» und überweist sie. Der im November 2023 der Synode zur Kenntnis vorgelegte Finanzplan der EKs geht von gleichbleibenden Mitgliederbeiträgen bis ins Jahr 2028 aus. Die Motion von Christoph Weber-Berg und Mitunterzeichnenden der Nordwestschweizer Kirchen AG / BL / BS / SO betreffend «Finanzplan EKS» beauftragt den Rat der EKS, den Finanzplan der EKS unter Berücksichtigung der Finanzpläne der Mitgliedkirchen zu erarbeiten. Dabei sollte insbesondere die Entwicklung der Mitgliederbeiträge auf die finanzielle Entwicklung der Mitgliedkirchen abgestimmt werden.

Traktandum 7. Beitritte zu Vereinen und Institutionen: Die Synodalen genehmigen 1. rückwirkend die bereits bestehenden Vereinsmitgliedschaften der EKS, beschliessen 2. den Beitritt zum Verein «Deutschschweizer Jugendkirchentag» sowie 3. ein Beitrittsgesuch an die «Schweizerische Menschenrechtsinstitution (SMRI)» und 4. ein Beitrittsgesuch an den Verein «Centre John Knox». Da sich aus der Verfassung der EKS keine Kompetenz des Rates EKS für Entscheide zu einem Vereinsbeitritt ableiten lässt, ist diese Kompetenz gemäss Schweizerischem Vereinsrecht an die Synode übertragen worden.

Traktandum 6. Gesprächssynode: Die Synode beschliesst die Durchführung einer Gesprächssynode vom 14.–15. September 2025 im Centre Loewenberg, Murten, zum Thema «Du stellst meine Füsse auf weiten Raum (Ps 31,9b)». Ziel und Zweck der Gesprächssynode ist es, den Austausch unter den Synodalen, mit dem Rat und weiteren Teilnehmenden der EKS-Synode zu fördern und Anregungen für kommende Herausforderungen zu erhalten. Die Synode beschliesst den Kostenrahmen der Gesprächssynode in Höhe von 61’500 Franken.

Traktandum 3. Wahl eines Mitglieds der Kommission für die Gesprächssynode: Es findet keine Wahl statt.

 

Sonntag, 9. Juni 2024

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Gottesdienst mit Einsetzung: Zum Abschluss des ersten Synodetags versammelten sich die Delegierten zu einem feierlichen Gottesdienst in der «Collégiale» von Neuenburg, an dem auch die neuen Synodalen eingesetzt wurden. Es sind dies Claudia Leutert (AG), Chantal Eberlé GE), Lilian Bachmann (LU), Christine Hahn (NE), Reto Bazzani (NW), Hanspeter Rissi (TG) und Dominik Zehnder (ZH).

Grusswort des Nationalratspräsidenten Eric Nussbaumer: Nationalratspräsident Eric Nussbaumer betont in seinem Grusswort an die EKS-Synode , dass ihm die protokollarische Stellung als «Höchster Schweizer» nicht so wichtig sei. Es gehe, in der Politik wie in der Kirche, um den Dienst an den Menschen. Diese Menschen zu erreichen, sei herausfordernd geworden. Parteien und Kirchen müssten dabei heute gleichsam vier Themen besonders berücksichtigen: Sie haben der Vielfalt menschlicher Lebensweisen, religiösen Bindungen und Ansichten neugierig und offen zu begegnen. Zweitens sollen sie Akzeptanz leben, gemeinsam das Menschenfreundliche suchen. Drittens haben sie für alle Menschen da zu sein und sollen besonders für Benachteiligte eintreten. Nicht nur mit Worten, sondern mit konkreten Taten. In diesem Zusammenhang erwähnte der Nationalratspräsident auch die geplante Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs in der Kirche. Und viertens sollten Politik und Kirche das Gemeinsame, den Zusammenhalt stärken.

Traktandum 19. fondia: Die Synode nimmt den Tätigkeitsbericht und die Jahresrechnung 2023 von fondia, der Stiftung zur Förderung der Gemeindediakonie in der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz EKS, zur Kenntnis. Zweck der Stiftung ist der Dienst an Hilfsbedürftigen, insbesondere an Frauen. Im Jahr 2023 wurden 26 Gesuche bewilligt und Projektbeiträge in Höhe von rund 600’000 Franken gesprochen. Die Jahresrechnung 2023 schloss mit einem Gewinn von gut 310’000 Franken, das Eigenkapital der Stiftung beträgt 23,24 Mio Franken und liegt damit fast gleich hoch wie dem vor 30 Jahren bei der Gründung eingebrachten Stiftungskapital.

Traktandum 4. Wort der Präsidentin: Die Präsidentin der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz EKS, Rita Famos, betont die Relevanz des kultischen Charakters der Kirche und ihrer Angebote, die nicht einer reinen Nützlichkeit unterworfen werden dürfen: « Wir sind nicht nützlich, wir sind gläubig und leben den Glauben. Wir glauben nicht, um nützlich zu sein, sondern weil wir glauben, machen wir einen Unterschied. Der gesellschaftliche Mehrwert, das Sozialkapital, all die guten Dienste und Werke sind nicht das, was Kirche antreibt, sie sind das Ergebnis unseres geistlichen Lebens.»

Traktandum 2. Protokoll: Die Synode beschliesst das Protokoll der Synode vom 5.–7. November 2023 in Bern gemäss Antrag.

Traktandum 1. Eröffnung: Die Synode ist eröffnet. Anwesend sind 60 stimmberechtigte Synodale. Die Traktandenliste ist gemäss Antrag beschlossen.