Stellungnahme zur Änderung des Bundesgesetzes über den Nachrichtendienst (NDG)

Erstellungsjahr

2022

Autor

EKS

Beschreibung

Das Bundesgesetz über den Nachrichtendienst (NDG) soll teilrevidiert werden. Mit der geplanten Streichung von Art. 28 Abs. 2 NDG sollen bei allen Berufsgeheimnisträgerinnen und -träger  (vgl. Art. 171-173 StPO) neu auch dann nachrichtendienstliche Überwachungsmassnahmen angeordnet werden können, wenn gar kein Verfahren gegen sie selber geführt wird. Davon betroffen sind neben Rechtsanwältinnen, Psychologen, Ärztinnen und weiteren Berufsgruppen auch die Geistlichen (Pfarrpersonen, Seelsorgende, Priester, Imame, etc.) und damit in elementarer Weise auch der Schutzbereich seelsorgerlicher Begleitung. Der Schutz des Berufsgeheimnisses ist insbesondere über das Recht auf Schutz der Privatsphäre (Art. 13 BV; Art 8 EMRK) grund- und menschenrechtlich verankert und eine Streichung von Art. 28 Abs. 2 nNDG somit rechtsstaatlich prekär. Der Rat der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz EKS hat beim zuständigen Amt eine kritische Stellungnahme dazu eingereicht.