Theologisches Fundament
Achtsam Kirche sein mit Leib und Seele
Reformiert-kirchliche Botschaften zum Schutz der persönlichen Integrität
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Der Leib ist «ein Tempel des heiligen Geistes» (1 Kor 6,19), der unter dem exklusiven Anspruch und Schutz des Schöpfers jeder Herrschaft durch Menschen entzogen ist.
Menschen sind nicht als Geschöpfe von Gott in die Welt gesetzt, sondern stehen mit Leib, Geist und Seele unter dem bleibenden Anspruch und Schutz ihres Schöpfers. Der Leib kann nicht von der geistig-seelischen Persönlichkeit getrennt werden. Ein Angriff auf den Leib ist eine Beschädigung der ganzen Person. Deshalb gebietet der menschliche Leib als Tempel Gottes unbedingte Achtung. Übergriffe auf die körperlich-geistig-seelische Einheit und Unverletzlichkeit der Person sind aus biblisch-christlicher Sicht zugleich eine Missachtung des göttlichen Schöpferwillens.
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Die Gottebenbildlichkeit des Menschen bildet den Grund und die Voraussetzung aller mitmenschlichen Begegnung.
Jeder Mensch ist nicht nur ein Exemplar der biologischen Gattung Homo Sapiens, sondern nach biblisch-theologischer Auffassung zugleich ein Abbild seines Schöpfers. Verletzungen der persönlichen Integrität, in Form von Mobbing, sexueller Belästigung, Diskriminierung, Bedrohung und Gewalt, gefährden und schädigen die betroffene Person in vierfacher Hinsicht. 1. Sie sind ein Angriff auf ihren Körper, indem er benutzt und instrumentalisiert wird. 2. Sie stellen die fundamentale Gleichheit aller Menschen in Frage. 3. Sie beschädigen oder zerstören die menschliche Fähigkeit zu und die menschliche Bedürftigkeit nach freier Gemeinschaft, Beziehung und Intimität (vgl. Gen 2,18). Und 4. Sie widersprechen der biblisch bezeugten Zusage Gottes auf ein gemeinschaftliches Leben in Fülle (Joh 10,10).
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Lust und Sexualität als gute Schöpfungsgaben Gottes gehören nicht in kirchliche Fürsorge- und Abhängigkeitsverhältnisse.
Lust und Sexualität sind gute Gaben Gottes, die in liebevoller Partnerschaft verbindlich, auf Augenhöhe und in gegenseitiger Verantwortung gelebt werden sollen. Sie gehören nicht in institutionalisierte Sorge- und Abhängigkeitsverhältnisse des Umgangs mit Schutzbefohlenen. Seelsorge ist nicht körperlos und deshalb per se riskante Begegnung. Grundsätzlich jede Körperlichkeit zu vermeiden, ist keine Lösung. Vielmehr kommt es darauf an, dass Formen leiblicher Kommunikation und körperlicher Begegnung strikt den definierten und transparenten Rollen und Aufgaben der kirchlichen Mitarbeitenden entsprechen.
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Genderdifferenz und Geschlechtergleichheit verdienen in institutionalisierten Zusammenhängen besondere Aufmerksamkeit.
Institutionen mit sehr alten Traditionen sind durch historisch gewachsene, patriarchale Strukturen, Rollenmuster und -zuschreibungen geprägt. In beruflichen Funktionen leben solche überkommene Geschlechterverhältnisse weiter. Ihr Wandel hinkt der rechtlich und politisch errungenen Geschlechtergleichheit manchmal weit hinterher. In der jüngeren Theologiegeschichte haben besonders feministische und befreiungstheologische Ansätze auf solche strukturellen Missstände in der Kirche aufmerksam gemacht. Die Ungleichheit und Ungleichbehandlung der Geschlechter und die mangelnde Beachtung von Geschlechterdifferenz waren und sind eine wesentliche Ursache für Verletzungen der persönlichen Integrität. Dem Einsatz für die Gleichstellung in der Kirche kommt deshalb auch im Blick auf den Schutz der persönlichen Integrität eine besondere Bedeutung zu.
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Verletzungen der persönlichen Integrität passieren nicht nur dort, wo die eigenen Grenzen überschritten, sondern wo die Grenzen der und des anderen übersehen, nicht akzeptiert oder gewaltsam missachtet werden.
Die Botschaft des Evangeliums ist nichts Äusserliches, sondern dringt in das Herz der Gläubigen und erfüllt ihr Innerstes. Die Kehrseite dieser Radikalität sind Seelsorgesituationen, in denen sich Menschen häufig als besonders verletzlich, durchsichtig oder vollständig nackt und wehrlos wahrnehmen. Die Unmittelbarkeit und Dramatik solcher Selbstwahrnehmungen können weder nachempfunden noch geteilt werden. Jeder Versuch, die Empfindungen der Person von aussen definieren oder beurteilen zu wollen, wird zum gewaltsamen Übergriff. Das eigene Unverständnis und die eigene Hilflosigkeit über ein hereingebrochenes Unglück verpflichten die Seelsorgerin und den Seelsorger darauf, um der anderen Person willen die eigenen Grenzen konsequent zu beachten und einzuhalten.
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Verletzungen der persönlichen Integrität zerstören das Recht und die Fähigkeit der Betroffenen, sich als Person behaupten zu können.
Die Bibel hat einen realistischen Blick auf die Menschen. Sie ignoriert nicht die Realität menschlicher Gewalt und gibt den Gewaltopfern eine starke Stimme. Der Einsatz für schutzlose, benachteiligte, schwache und hilflose Personen und Gruppen zieht sich wie ein Roter Faden durch beide Testamente. Selbst in der patriarchalen Gesellschaftsordnung wird sexuelle Gewalt in den Geschichten von Tamar, die von ihrem Halbbruder vergewaltigt wird (2Sam 13) und von der namenlosen Frau, die, von ihrem Mann dem Mob auf der Strasse ausgeliefert, an den Folgen der Vergewaltigungen stirbt (Ri 19) als gemeinschaftszerstörerendes Verbrechen gebrandmarkt. Die Geschichten mahnen, Unrecht und Leid nicht zu verschweigen, sondern genau hinzusehen, was Menschen von Menschen angetan wird. Es geht darum, den Gewaltopfern ihre Stimme zu geben. Jede Relativierung, Vertuschung oder Missachtung von Handlungen und Strukturen, in denen Menschen entwürdigt, herabgesetzt, benutzt und missbraucht wurden oder werden können, verleugnet die Befreiungs- und Erlösungsbotschaft des Evangeliums.
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Bereits eine Haltung mangelnden Respekts und fehlender Anerkennung ist Verletzung der persönlichen Integrität.
Die zentrale Forderung des biblisch-christlichen Ethos besteht darin, allen Menschen geschwisterlich zu begegnen. Die Kirchen fördern diesen Geist der Geschwisterlichkeit, der in dem ernsthaften Bemühen um Transparenz, Aufklärung, Verantwortungsübernahme und Versöhnung zum Ausdruck kommt. Irrtümer, fahrlässiges oder Fehlverhalten müssen zugegeben, angesprochen und ernsthaft angegangen werden. Geschwisterlichkeit ist das Gegenteil von Gleichgültigkeit oder Indifferenz. Sie sieht nicht grosszügig über Unrecht hinweg, vertuscht und leugnet nicht, lässt die oder den anderen nicht teilnahmslos ins eigene Unglück rennen oder beruft sich auf eingeschliffene Gewohnheiten, sondern trägt Sorge und «tut Gutes jedermann» (Gal 6,10). Geschwisterlichkeit begnügt sich nicht mit gerechter Sühne und Bestrafung, sondern zielt auf Versöhnung und der Wiederherstellung gelingender Gemeinschaft.