«Das Elend in Afghanistan schreit zum Himmel – und wir mit ihm», so Rita Famos, in ihrem einleitenden Wort der Präsidentin. Sie schilderte, wie sich der Rat EKS in den letzten Tagen ein Bild über die Positionen und Aktionen der verschiedenen Akteure gemacht hat. Sie erörterte die Erkenntnisse aus den jüngsten Kontakten des Rates der EKS mit den Bundesbehörden und dem UNHCR. Dabei kamen unter anderem das humanitäre Engagement des IKRK und des UNHCR vor Ort und die innerstaatlichen Massnahmen der Schweiz im Umgang mit hier ansässigen afghanischen Staatsangehörigen zur Sprache. Es galt, die Krise in Afghanistan in das gesamte Engagement der EKS einzuordnen.
In vielen Projekten sind die Kirchen seit langer Zeit in der Hilfe für Geflüchtete engagiert. So haben beispielsweise die Evangelisch-reformierte und die katholische Kirche des Kantons Waadt mit der «Action Parrainages» innerhalb kurzer Zeit rund 300 Patenschaften zwischen Freiwilligen und Geflüchteten initiiert. Auf politischer Ebene begrüsst die EKS die Bereitschaft des Bundesrats, weiterhin an den Resettlement-Programmes des UNHCR teilzunehmen. Die sich damit bietenden Möglichkeiten für legale und sichere Zugangswege für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge wie Kinder, Frauen und ältere Menschen sind auch in der Interreligiösen Erklärung zu Flüchtlingsfragen enthalten, an deren Erarbeitung die EKS massgeblich beteiligt war.
Schliesslich nahmen die Delegierten von einem Schreiben des Rates der EKS an den Bundesrat Kenntnis, in welchem der Rat unter anderem darum bittet,
- dass eine Erhöhung der Resettlement-Kontingente ernsthaft geprüft wird und die Resettlement-Projekte langfristig verankert werden. Zudem soll sich der Bundesrat international für die Partizipation an den Resettlement-Programmen einsetzen.
- dass der Bundesrat die Bereitstellung zusätzlicher Resettlement-Kontingente für geflüchtete Afghaninnen und Afghanen Im Rahmen einer sofortigen Hilfsoption für humanitäre Notlagen prüft.
- dass ein Moratorium bei der zwangsweisen Rückführung von Personen nach Afghanistan erlassen und solange aufrechterhalten wird, bis eine menschenwürdige Rückkehr nach Afghanistan möglich ist.
- dass die Vergabepraxis humanitärer Visen an Afghaninnen und Afghanen mit erhöhtem Gefährdungsprofil und familiärem Bezug zur Schweiz grosszügig und die erforderlichen administrativen Verfahren pragmatisch gehandhabt werden.
- dass abgewiesenen Asylsuchenden aus Afghanistan die Möglichkeit für Wiedererwägungsgesuche und Zweitasylgesuche erhalten, damit ihnen ein regulärer Aufenthaltsstatus gewährt werden kann.
Das Schreiben enthält zudem die Bitte, dass humanitäre Soforthilfe geleistet und vor Ort tätige internationale Organisationen wie UNHCR und IKRK finanziell und mit Hilfsgütern unterstützt werden. Die Hilfswerke und Missionen der EKS haben weder in Afghanistan, noch in den umliegenden Ländern laufende Projekte oder Partnerorganisationen. Der Rat der EKS hat entschieden, einen Beitrag in der Höhe von 10‘000 Franken an das Programm des IKRK zu leisten und rief die Mitgliedkirchen und ihre Gemeinden auf, eine Kollekte zugunsten des IKRK zu prüfen.
Zu Beginn der Synode überreichten die afghanischen Staatsangehörigen Shakofa Habibi und Asadullah Muhammadzai und die Pfarrpersonen Béatrice Teuscher und Andreas Nufer im Namen des Netzwerks Migrationscharta die Petition « Kirchliche Solidarität mit Afghanistan » an die Präsidentin der Synode. Die Online-Petition wurde über 1100 Mal unterzeichnet.
Dominik von Allmen, Delegierter der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn, reichte zudem eine Resolution ein, deren Anliegen sich mehrheitlich mit den vom Rat EKS beim Bundesrat eingereichten Forderungen decken. Ob die Resolution angenommen wird, entscheidet sich am Montag, wenn sich die Synodalen mit dem Geschäft befassen.