Neu haben die Delegierten einem Antrag der Frauenkonferenz zur Aufnahme eines Paragraphen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter zugestimmt. Die wichtigen Weichen, die während der ersten Lesung gestellt wurden, wurden bestätigt:
Nationale Synode
Mit der neuen Verfassung wird die heutige Abgeordnetenversammlung in eine nationale Synode umgewandelt.
Dreigliedrige Leitung
Neu soll die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz eine dreigliedrige Leitung haben: synodal (durch die nationale Synode, das oberste Organ), kollegial (durch den Rat) und personal (durch die Präsidentin, den Präsidenten der EKS).
Konferenz der Kirchenpräsidien
Mit der neuen Verfassung wird die Konferenz der Kirchenpräsidien (KKP, Organ mit allen Präsidentinnen und Präsidenten der Mitgliedkirchen) institutionalisiert und erhält eine beratende Funktion.
Handlungsfelder
Die Synode kann zukünftig bei Themen, die für alle Mitgliedkirchen von Interesse sind, Handlungsfelder schaffen.
Weiteres Vorgehen
Verfassungsgemäss findet die Schlussabstimmung zur neuen Verfassung sechs Monate nach der 2. Lesung statt. Die Delegierten werden sich am 18. Dezember 2018 zur Schlussabstimmung in Bern versammeln.