Im Fokus der Initiative stehen Handlungsweisen von Unternehmen, die die fundamentalen Schutz- und Persönlichkeitsrechte unterlaufen und Umweltstandards verletzen. Sie hat besonders Menschenrechtsverletzungen im Blick, die gerade die ärmsten und wehrlosesten Menschen auf dem Globus betreffen. Auf welches Recht und welche Gerechtigkeit können diese Menschen setzen, wenn sie über keine Macht und Möglichkeiten verfügen, sie einzuklagen oder zu erkämpfen?
Wenn in der Schweiz ansässige Unternehmen Menschenrechte und Umweltstandards verletzen, dort wo die Betroffenen auf keinen tragfähigen Rechtsschutz zählen können, stehen sie hier in der Verantwortung. Ratsmitglied Pierre-Philippe Blaser betont: «Es wäre doch zynisch, wenn den Menschen zwar gesagt wird, dass sie Rechte haben, aber niemand sie dabei unterstützt, diese auch einfordern zu können. Im Rat EKS sind wir mehrheitlich zur Auffassung gelangt, dass es konkrete Massnahmen braucht, um diese rechtliche Ohnmacht zu beseitigen. Die Initiative kann einen wichtigen Schritt in diese Richtung leisten.» Zugleich richte die Initiative einen dringenden Appell an unsere Regierung und die Staatengemeinschaft, entschiedener für die Menschenrechte und eine gerechtere globale Wirtschaftsordnung einzutreten.
Vor rund einem Jahr hatte sich der Rat EKS für einen indirekten Gegenvorschlag mit Haftungsregelung eingesetzt. Er bedauert, dass es das Parlament im letzten Sommer verpasst hat, einen wirksamen Gegenvorschlag zu verabschieden und damit einen Rückzug der Initiative zu ermöglichen.