Gemäss Verordnung 2 des Bundesrats ist es verboten, öffentliche und private Veranstaltungen durchzuführen. Dies hat zur Folge, dass alle Gottesdienste sowie andere Formen des kirchlichen Lebens suspendiert werden. Darunter fallen insbesondere: Abendmahlfeiern, Taufen, Trauungen und Konfirmationen. Für Beerdigungen gelten besondere Regeln: Diese dürfen durchgeführt werden, aber nur im engen Familienkreis.
Die Kirchen dürfen weiterhin offen bleiben. Der Bundesrat hat keine Schliessung verordnet. Nach Vorgabe der Kirchgemeinden können individuelle Formen von Gebet und Andacht entwickelt werden. Dieses Angebot richtet sich an Einzelpersonen, Versammlungen dürfen nicht stattfinden. In dieser neuen Situation werden die vielfältigen Angebote der Kirchgemeinden wie Nachbarschaftshilfe, Seelsorge und Online-Gottesdienste umso wichtiger.
Bei Fragen zu einzelnen kirchlichen Angeboten und im Zusammenhang mit der neuen BAG-Verordnung können Gemeindemitglieder mit ihren Kirchgemeinden vor Ort Kontakt aufnehmen.
Auch das Osterfest wird dieses Jahr unter den erschwerten Bedingungen stattfinden. Die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz EKS erarbeitet derzeit unter dem Titel «Lichtblick Ostern» Angebote, um die traditionellen Osterfeiern zu ersetzen. Im Mittelpunkt steht der Gedanke, Lichtblicken und Momenten der Hoffnung Raum zu geben.
«Kirche ist mehr als ein Haus, wir gehören zusammen jetzt erst recht. Wir sind eine Gemeinschaft und wir fördern Gemeinschaft über alle Kirchenmauern hinweg», sagt Gottfried Locher, Präsident der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz.