Der Rat der EKS empfiehlt seinen Mitgliedkirchen, sich aktiv an der Verbreitung der Hygiene-Kampagne des Bundesamts für Gesundheit zu beteiligen und ihre präventiven Massnahmen auf allen kirchlichen Ebenen umzusetzen. Die Materialien der Kampagne sind auf der Internetseite des BAG verfügbar.
Der Rat der EKS empfiehlt seinen Mitgliedkirchen, einen Plan für die eigene betriebliche Kontinuität zu erarbeiten. Dies für den Fall, dass es in Folge einer allfällig weiteren Verbreitung des Corona-Virus zu grösseren Absenzen bei den Mitarbeitenden in Folge von Krankheit oder Betreuungsaufgaben kommen sollte.
Der Rat der EKS hat zudem beschlossen, eine Expertengruppe betr. Corona-Virus einzuberufen, die sich aus verschiedenen Personen aus den Mitgliedkirchen und medizinischem Fachpersonal zusammensetzen wird. In kurzer Frist wird diese Gruppe weitere Präventions- und Hygiene-Empfehlungen für spezifisch kirchliche Anforderungen und Gegebenheiten zusammenstellen und mit dem Bundesamt für Gesundheit abstimmen. Dieses Dokument wird den Mitgliedkirchen baldmöglichst zur Verfügung gestellt werden.
In diesem Sinn beobachtet der Rat EKS die Situation fortlaufend. Die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz EKS ist aufgefordert in geschwisterlicher Verbundenheit verantwortungsvoll und besonnen mit dem Krankheitsrisiko des Corona-Virus (Covid-19) umzugehen.
Weitere Informationen
Privat: Aufhebung Coronamassnahmen
Durch den Bundesratsentscheid vom 16. Februar 2022 entfällt ab 17. Februar 2022 die Pflicht zur Umsetzung und Einhaltung von Schutzmassnahmen. D.h. für alle gottesdienstlichen Feiern bestehen keine Zulassungsbeschränkungen mehr, ebenso entfällt die Pflicht zur Einhaltung weiterer Massnahmen, die bislang Inhalt der Schutzkonzepte waren.
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