Die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz bedankt sich für die Gelegenheit zur Stellungnahme zur Änderung des Transplantationsgesetzes (SR 810.21).
12. Dezember 2019 | Stellungnahmen
Die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz hat sich in der Vergangenheit verschiedentlich zu Fragen der Transplantationsmedizin und Organspende geäussert und jeden moralischen oder rechtlichen Anspruch Dritter auf die Organe einer Person kategorisch zurückgewiesen. Die Vorstellung eines Weitergabeautomatismus der eigenen Organe widerspricht grundlegend der jüdisch-christlichen Auffassung von der Geschöpflichkeit allen Lebens. Was eine Person nicht besitzt, kann sie nicht einfach veräussern oder abgegeben und kann nicht zum Gegenstand einer Verpflichtung gegenüber Dritten werden.
Die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz bedankt sich für die Gelegenheit zur Stellungnahme zur Änderung des Transplantationsgesetzes (SR 810.21).